Bei allen bürokratischen
Formalitäten sind wir
Ihnen gerne behilflich
Förderung für zwei legale Pflegerinnen (die regelmäßig ihre SVS zahlen) – beträgt 800 Euro monatlich. Es gilt ab der Pflegestufe 3 , bei 1 und 2 im Falle, einer nachweislichen Demenzerkrankung .Bei dieser Förderung darf ihr monatliches Nettoeinkommen nicht die Grenze von 2500 Euro (ohne Pflegegeld Kinderbetreuungsgeld, Familien und Wohnungsbeihilfe) überschreiten.
Der Antrag wird beim Bundessozialministerium gestellt (siehe Formulare) .
Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung sind (ausgenommen Förderung und Pflegegeld) als außergewöhnliche Belastung unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar.
Bei einer Urlaubsvertretung und einer Kurzzeitbetreuung ist es auch möglich, einen Antrag beim Bundessozialministerium zu stellen.
Ich bin mit dem Personal, der Umgebung, dem Programm und den Aktivitäten im PBZ sehr zufrieden. Mein Vater war in seinem ganzen Leben noch nie glücklicher gewesen.
Rike Neumann
Family Member